Frage 15 von 300
Militärdienst
Zwangsarbeit
freie Berufswahl
Arbeit im Ausland
Das Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit. Nach Artikel 12 Absatz 3 darf Zwangsarbeit nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung auferlegt werden.