Richtige Antwort
Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.
Erklärung
Die deutschen Gesetze verbieten die Ungleichbehandlung der Bürger durch den Staat. Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Glauben oder politischen Anschauungen benachteiligt werden darf.