Richtige Antwort
Es kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen.
Erklärung
Das Jugendamt hat die Aufgabe, Kinder zu schützen. Bei Kindeswohlgefährdung kann es ein Kind aus der Familie nehmen und in Obhut nehmen.
Es kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen.
Das Jugendamt hat die Aufgabe, Kinder zu schützen. Bei Kindeswohlgefährdung kann es ein Kind aus der Familie nehmen und in Obhut nehmen.