Richtige Antwort
Niemand darf z.B. wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Erklärung
Der Grundsatz der Gleichbehandlung bedeutet, dass niemand aufgrund von Merkmalen wie Behinderung, Geschlecht, Religion oder Herkunft benachteiligt werden darf. Dies ist im Grundgesetz verankert.