Richtige Antwort
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Erklärung
In Deutschland funktioniert das Sozialversicherungssystem auf Basis geteilter Verantwortung, was bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zur Finanzierung der Sozialversicherung beitragen. Dies umfasst Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Jede Partei trägt typischerweise etwa 50% zu den Gesamtbeiträgen bei.